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Widerspruchsregelung für Organspende kommt

Da zu wenige Menschen festhalten, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten, wird die Widerspruchsregelung eingeführt: Sie kommt Ende 2027.

Bern. Die Widerspruchsregelung besagt, dass jemand, der nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, dies festhalten soll. Liegt keine Entscheidung vor, wird der Widerspruchsregelung folgend davon ausgegangen, dass die verstorbene Person mit der Organspende einverstanden ist. Meinen Angehörige, dass ein Verstorbener keine Organe spenden möchte, können sie aber immer noch der Organentnahme widersprechen. Voraussichtlich Ende des Jahres 2027 werde die Widerspruchsregelung eingeführt, heisst es seitens des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

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