Weitere Designerdrogen auf Verbotsliste
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Auf Antrag von Swissmedic stellte das EDI kürzlich weitere Designerdrogen auf die Verbotsliste. Damit umfasst die Liste nun 320 Substanzen und Stoffgruppen.
Bern. Um den Missbrauch von Designerdrogen einzudämmen und zu verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit diesen Drogen wird, stellte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Mitte März weitere Designerdrogen Betäubungsmitteln gleich. Das bedeutet, dass die Herstellung, der Handel und der Gebrauch dieser Drogen verboten sind und der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes unterliegen.
Mit der Massnahme folgte das EDI einem Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic, das gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnerbehörden laufend neue Substanzen prüft und beobachtet, ob sie missbräuchlich verwendet werden. Die Verbotsliste wird seit Ende 2011 als «Verzeichnis e» geführt und umfasst mit der neuesten Ergänzung nun 320 Substanzen und Stoffgruppen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung.
Designerdrogen zu nehmen, kann die Gesundheit gefährden. Die diesbezüglichen Risiken sind für die Konsumenten nicht abschätzbar. Von den Anbietern werden diese Drogen oft fälschlich als «Legal Highs» angepriesen oder als «Research Chemicals» vermarktet. (sst)
Quelle: Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic/Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
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