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Weitere Designerdrogen auf Verbotsliste

Auf Antrag von Swissmedic stellte das EDI kürzlich weitere Designerdrogen auf die Verbotsliste. Damit umfasst die Liste nun 320 Substanzen und Stoffgruppen.

Bern. Um den Missbrauch von Designerdrogen einzudämmen und zu verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit diesen Drogen wird, stellte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Mitte März weitere Designerdrogen Betäubungsmitteln gleich. Das bedeutet, dass die Herstellung, der Handel und der Gebrauch dieser Drogen verboten sind und der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes unterliegen.

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