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Wann nicht zugelassene Medikamente in die Schweiz dürfen

Der Bundesrat hat eine Anpassung der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung veranlasst. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen so nicht zugelassene Medikamente eingeführt werden.

Bern. Der Bundesrat hat beschlossen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen für ihr eigenes Personal zu ermöglichen. Die Regelung betrifft beispielsweise Impfstoffe für Angestellte der Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen. Grundsätzlich hatte die Schweiz bereits mit internationalen Organisationen Sitzabkommen abgeschlossen, die sie unter anderem dazu berechtigen, Güter direkt einzuführen, die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendig sind.

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