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Verbesserungen für Versicherer und Kantone

Einer geplanten Gesetzesänderung zufolge sollen Versicherer künftig gezielt über ihre Leistungen informieren dürfen. Eine weitere vorgesehene Änderung kommt den Kantonen zugute.

Bern. Eine geplante Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) wird den Schweizer Versicherern und mit ihnen auch den Versicherten zugutekommen: Versicherer sollen die Versicherten künftig gezielt über ihre Leistungen informieren dürfen.

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