© pixabay

Verbesserter Zugang bei Arzneimittel-Engpässen

Um akute Engpässe zu überbrücken, wurde die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung angepasst. Besonders die Versorgung mit dringend benötigten Kindermedikamenten soll so gesichert werden.

Bern. In der Schweiz können nun nicht zugelassene oder nicht verfügbare Arzneimittel, die dringend benötigt werden, von Medizinalpersonen eingeführt oder kurzfristig gelagert werden. Möglich ist dies durch eine Anpassung der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV), die gemeinsam von den Kantonsapotheker:innen der Schweiz (KAV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Swissmedic vereinbart wurde. Konkret wurde der Begriff «Notfall» in Artikel 49 ausgeweitet. Als Notfall gilt jede Situation, in der die Behandlung akuter Erkrankungen mit einem Arzneimittel, welches in der Schweiz zugelassen, aber nicht verfügbar ist, so schnell wie möglich begonnen werden muss. Notfallmedikamente sind Arzneimittel, die in solchen Fällen unverzüglich verabreicht werden müssen. Damit können berechtigte Medizinalpersonen nun Arzneimittel aus dem Ausland auch ohne direkten Patient:innenbezug, also ohne Bedarf für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten, beziehen und in begrenztem Umfang lagern.

Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:

Login

Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)

Registrieren

Back to top