© jetsadaphoto - stock.adobe.com

Tabak und Nikotin: Werbeeinschränkungen eingeführt

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt der Bund nun einen weiteren Schritt zur Einführung von Einschränkungen bei der Werbung für Tabakprodukte.

Bern. Es war der Wunsch des Volkes, Kinder und Jugendliche vor dem Konsum von Tabak und Nikotin zu bewahren, indem die Werbung dafür eingeschränkt wird, genauer der Wunsch der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung». In einem ersten Schritt und mit dem Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes im Jahr 2024 führte der Bundesrat ein Verbot der Abgabe von sämtlichen Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige ein. Das im Juni des laufenden Jahres 2025 geänderte Gesetz sieht nun einen weiteren Schritt zu Einschränkungen bei der Werbung, Verkaufsförderung und dem Sponsoring für Tabakprodukte und E-Zigaretten vor.

Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:

Login

Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)

Registrieren

Back to top