Tabak und Nikotin: Werbeeinschränkungen eingeführt
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Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen setzt der Bund nun einen weiteren Schritt zur Einführung von Einschränkungen bei der Werbung für Tabakprodukte.
Bern. Es war der Wunsch des Volkes, Kinder und Jugendliche vor dem Konsum von Tabak und Nikotin zu bewahren, indem die Werbung dafür eingeschränkt wird, genauer der Wunsch der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung». In einem ersten Schritt und mit dem Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes im Jahr 2024 führte der Bundesrat ein Verbot der Abgabe von sämtlichen Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige ein. Das im Juni des laufenden Jahres 2025 geänderte Gesetz sieht nun einen weiteren Schritt zu Einschränkungen bei der Werbung, Verkaufsförderung und dem Sponsoring für Tabakprodukte und E-Zigaretten vor.
Vorgesehen sind Verbote der Werbung für diese Produkte an den Verkaufsstellen sowie auch in der Presse. Nur in Publikationen, die mehrheitlich über Abos verkauft werden und die nur von Erwachsenen gelesen werden, darf weiter für Tabakprodukte und E-Zigaretten geworben werden. Auch im Internet darf nicht mehr für Tabakprodukte und E-Zigaretten geworben werden, wenn es kein System für die Kontrolle des Alters gibt. Ausserdem ist das Sponsoring von Veranstaltungen verboten, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden können, sofern die Werbung vor Ort für die Minderjährigen sichtbar ist.
Auch das Alterskontrollsystem wurde neu geregelt: Dieses ist bei Online-Werbung sowie beim Online-Verkauf und auch beim Automatenverkauf obligatorisch. Der Nachweis der Volljährigkeit muss mit einem amtlichen Ausweis erbracht werden. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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