Swisstransplant vermeldet neuen Höchstwert an transplantierten Organen
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Obwohl die Zustimmungsrate in den Angehörigengesprächen sinkt, setzte sich der Aufwärtstrend bei Organtransplantationen nach dem Jahr 2024 auch im ersten Quartal des laufenden Jahres fort.
Bern. Zuletzt hatte Swisstransplant im Jahresbericht 2024 den zweithöchsten Wert an verstorbenen Organspender:innen ausgewiesen. Nun wurde bekannt gegeben, dass der Aufwärtstrend in der Schweiz anhält. So verzeichnete man im ersten Quartal 2025 einen neuen Höchstwert an transplantierten Organen: Konkret haben vom 1. Januar bis 31. März 52 Personen ihre Organe nach dem Tod gespendet. Im Vergleich zum Vorquartal sind das um 16 Prozent mehr. Laut Angaben von Swisstransplant wurden bislang noch nie innerhalb eines Quartals so viele Spendeorgane transplantiert. Und dies, obwohl die Zustimmungsrate in den Angehörigengesprächen weiter sinkt.
Die hohe Rate bei den Transplantationen sei «auf die Professionalität aller involvierten Fachpersonen in den fünf Schweizer Organspendenetzwerken zurückzuführen», sagt PD Dr. Franz Immer, Direktor von Swisstransplant. Die Anzahl der geführten Angehörigengespräche sei auf hohem Niveau stabil. In 87 Prozent der Todesfälle, bei denen eine Organspende infrage kam, fand 2024 auch ein Gespräch statt. Jedoch sinkt die Zustimmung in den Angehörigengesprächen: So gab es im Jahr 2024 in nur 38 Prozent dieser Fälle eine Zustimmung zur Organspende – ein Rückgang um 4 Prozentpunkte zum Vorjahr. In mehr als der Hälfte der Gespräche sei der Wunsch der verstorbenen Person den Angehörigen unbekannt. «In diesen Situationen liegt die Ablehnungsrate heute bei über 80 Prozent. Die Einführung der Widerspruchsregelung entlastet die Angehörigen und wird die Zustimmungsrate erhöhen», meint Immer. Der Bund schafft aktuell ein neues elektronisches Register, in dem man künftig eintragen kann, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Gemäss Bund ist geplant, das Organ- und Gewebespenderegister 2026 im Lauf des Jahres einzuführen. Sechs Monate später soll die Widerspruchsregelung in Kraft treten. (red)
Quelle: Swisstransplant
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