Strengere Regeln für mehr Gesundheitsschutz
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In der Schweiz gelten im Bereich Lebensmittel nun neue Vorgaben zum Schutz der Gesundheit. Sie betreffen unter anderem Verpackungen, Listerien-Risiken und Pestizidrückstände.
Bern. Mit Anfang Juli sind in der Schweiz neue Regelungen zum Gesundheitsschutz bei Lebensmitteln in Kraft getreten. Eine zentrale Massnahme ist das Verbot von Bisphenol A in Materialien mit Lebensmittelkontakt. Der Stoff steht im Verdacht, bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich zu sein, insbesondere für das Immunsystem. Die Schweiz folgt damit der Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und den Vorgaben der EU. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor Listerien in genussfertigen Produkten wie Rohmilchweichkäse oder Räucherfisch. In diesen Lebensmitteln dürfen künftig während ihrer gesamten Haltbarkeitsdauer keine Listerien mehr nachweisbar sein, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Schwangere oder ältere Menschen besser zu schützen. Für andere Produkte gelten weiterhin Grenzwerte. Ziel ist es, Infektionen mit dem potenziell gefährlichen Bakterium zu verhindern.
Auch bei Pflanzenschutzmitteln werden die Vorschriften verschärft: Sechs Wirkstoffe verloren mit 1. Juli 2025 ihre Zulassung: Dodemorph, Fenpyrazamin, Flufenacet, Meptyldinocap, Metribuzin und Tritosulfuron. Zugleich wird mit der Braunen Florfliege ein neues biologisches Mittel zur Schädlingsbekämpfung zugelassen. Für Lebensmittel gelten künftig strengere Höchstwerte bei rund 3000 Pflanzenschutzmittelrückständen. Damit will der Bund sicherstellen, dass Gesundheitsschutz und internationale Handelsfähigkeit gleichzeitig gewährleistet bleiben. Der Bund passt seine Vorschriften regelmässig an den Stand der Wissenschaft an – mit dem Ziel, Risiken frühzeitig zu minimieren und den Konsument:innenschutz zu stärken. (red)
Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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