Spitalplanung: Kantone diskutieren über verstärkte Zusammenarbeit
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Die Gesundheitsdirektor:innen diskutierten über eine stärkere Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung. Bei der Plenarversammlung wurde ausserdem ein neues Mitglied in den Vorstand gewählt.
Verschiedene Vorstösse im Bundesparlament fordern im Bereich der Spitalplanung eine stärkere Koordination der Kantone oder auch eine stärkere Rolle des Bundes. Bei der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurden deshalb nun Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit der Kantone besprochen. Laut GDK ist die Spitalplanung bei den Kantonen «genau am richtigen Ort». Dem Bund fehle die Nähe zum Versorgungsgeschehen. Die Diskussion um die Zuständigkeit für die Spitalplanung habe auch eine finanzpolitische Komponente, da die Kantone heute mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Spitalleistungen tragen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Ausgaben der Kantone für die stationären Spitalleistungen auf rund 9 Milliarden Franken. Sollte die Planungskompetenz zum Bund verschoben werden, müsse der Bund konsequenterweise auch die Finanzierung übernehmen.
Dass die Kantone fähig sind zu einer gemeinsamen Planung, stellten sie laut GDK bei der hochspezialisierten Medizin (HSM) unter Beweis. Für die HSM gibt es seit 2009 nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getragene Planung, formalisiert über eine interkantonale Vereinbarung (IVHSM). Die GDK räumte aber ein: Die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg liesse sich noch ausbauen. Sie will die Empfehlung bezüglich Koordination und Zusammenarbeit unter den Kantonen ergänzen. Dazu verabschiedete sie ein entsprechendes Mandat. Die Mitglieder der GDK haben sich beim Treffen zudem mit der anstehenden Umsetzung der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen befasst. Die Annahme der Vorlage in der Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag sei erfreulich, denn die Reform korrigiere Fehlanreize, stärke die Kantone und entlaste die Prämienzahlenden. Kritisch sieht die GDK indessen die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme, da dies zu einem grossen administrativen Aufwand und einer hohen Belastung für die Grundversorgung sowie für Apotheker:innen führen würde.
Neu in den GDK-Vorstand wählte die Plenarversammlung Landammann Yves Noël Balmer (SP), der seit 2019 dem Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Appenzell Ausserrhoden vorsteht. Yves Noël Balmer wurde zudem als neues Mitglied des HSM-Beschlussorgans gewählt. Per Ende 2024 tritt Regierungsrat Walter Vogelsanger aus der Schaffhauser Regierung und damit auch aus dem GDK-Vorstand und dem Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin zurück. (red)
Quelle: GDK
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