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Sensibilisierung für ärztliche Gefälligkeitszeugnisse wichtig

Aus einem Bericht des Bundesrats geht hervor, dass es kaum ärztliche Gefälligkeitszeugnisse gibt, die Sensibilisierung dafür aber wichtig ist.

Bern. Als Gefälligkeitszeugnisse gelten Bescheinigungen, in denen eine Ärztin oder ein Arzt einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer wissentlich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, die nicht besteht. Mit solchen Zeugnissen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zwar immer wieder konfrontiert. Sie sind es auch, die den Wahrheitsgehalt anzweifeln und bestreiten. Da den ausstellenden Ärztinnen und Ärzten aber in der Regel kein wissentliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, handelt es sich bei den Zeugnissen auch nicht um Gefälligkeitszeugnisse.

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