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Psychiater und Psychotherapeuten: keine Lockerung bei Zulassung

Nach einigem Hin und Her wurde nun entschieden, dass es doch keine Lockerung bei der Zulassung von Erwachsenenpsychiatern und -psychotherapeuten geben wird.

Bern. Weiterhin können Schweizer Erwachsenenpsychiater und -psychotherapeuten nur dann Leistungen zulasten der Grundversicherung abgelten, wenn sie mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Und zwar an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet. Dies wurde nach einigem Hin und Her nun in der Schweizer Bundesversammlung entschieden.

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