Podologie als Kassenleistung wird wenig genutzt
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Eine Evaluation der Aufnahme der Podologie in die Krankenversicherung wirft Licht auf den Fachkräftemangel in diesem Bereich.
Bern. Seit Januar 2022 können Podolog:innen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetes abrechnen. Eine Evaluation bescheinigt der Regelung insgesamt positive Wirkung, weist aber auf deutliche Optimierungsmöglichkeiten hin. Von geschätzten 170 000 bis 210 000 Betroffenen nehmen nur rund 20 000 Personen entsprechende Leistungen in Anspruch. Die jährlichen Kosten für die OKP belaufen sich dabei auf acht bis neun Millionen Franken. Als zentrales Hindernis gilt der Mangel an Fachpersonen, vor allem in der Deutschschweiz. Von den rund 500 zugelassenen Podolog:innen erfüllen zwar viele weitere die Voraussetzungen, nur ein Drittel hat jedoch einen Antrag auf Aufnahme in die OKP gestellt. Gründe sind geringer Anreiz, administrativer Aufwand oder bereits hohe Praxisauslastung. Die Evaluation empfiehlt daher unter anderem mehr Ausbildungsplätze sowie gezielte Unterstützung bei der Zulassung.
Zusätzlich soll die Zusammenarbeit zwischen Podologie, Pflege und Ärzt:innen verbessert werden, um den Versorgungsbedarf abzudecken. Sobald der Fachkräftemangel reduziert ist, könnten auch eine Ausweitung der vergüteten Sitzungen oder die Übernahme weiterer Behandlungen geprüft werden. Für die Umsetzung sieht die Evaluation vor allem Berufs- und Bildungsorganisationen in der Verantwortung, nicht den Bund. (red)
Quelle: BAG
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