Parlament will bezahlte Angehörigenpflege stärker regulieren
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Der Bundesrat soll klare Qualitätskriterien festlegen und die Vergütung für Spitex-Organisationen senken, die pflegende Angehörige beschäftigen.
Bern. Der Nationalrat hat mehrere Vorstösse zur Neuregelung der bezahlten Angehörigenpflege angenommen. Der Ständerat hatte ihnen bereits zugestimmt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2019, wonach Angehörige für Leistungen der Grundpflege bei Spitex-Organisationen angestellt und bezahlt werden dürfen. Seither sind zahlreiche private Anbieter entstanden, klare Vorgaben fehlten jedoch bislang.
Die nun angenommenen Regelungen verpflichten den Bundesrat, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechenbaren Grundpflegeleistungen genauer zu definieren. Zudem soll die Vergütung für Spitex-Organisationen gesenkt werden, die pflegende Angehörige beschäftigen. Die Kantone sollen bei der Zulassung dieser Organisationen verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen.
Laut dem Krankenversicherer-Verband prio.swiss sorgen die Beschlüsse für mehr Rechtssicherheit und einheitliche Vergütung. «Wenn der OKP-Beitrag ihren deutlich niedrigeren Kosten entspricht, machen Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, weniger ungerechtfertigte Gewinne zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler», begrüsst Marco Romano, stellvertretender Direktor prio.swiss, die Vorgaben des Parlaments. (tab)
Quelle: prio.swiss
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