Neuer Schutzbrief soll Mädchen vor Genitalverstümmelung bewahren
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Der Bund hat einen Schutzbrief veröffentlicht, der Familien und Fachpersonal als Präventionsinstrument gegen weibliche Genitalverstümmelung dienen soll.
Die weibliche Genitalbeschneidung ist eine grobe Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und verstösst gegen internationales und nationales Recht. Sie ist in der Schweiz auch dann strafbar, wenn sie im Ausland vorgenommen wurde. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatssekretariat für Migration wollen nun die Aufklärung rund um dieses Thema forcieren und legen erstmals ein offizielles Dokument vor, das explizit auf die Strafbarkeit von Female Genital Mutilation/Cutting (kurz FGM/C) hinweist. Der Schutzbrief richtet sich einerseits an Familien und Mädchen und beinhaltet praktische Handlungsanweisungen im Verdachtsfall und führt Hilfsangebote für betroffene Mädchen und Frauen auf. Aber auch Fachpersonen wie Sozialarbeitende, Lehrpersonen oder medizinische Fachpersonen können ihn beispielsweise vor einer bevorstehenden Auslandsreise in der Beratung oder als ergänzende Massnahme zur Information bei einer möglichen Gefährdung einsetzen. «Der Schutzbrief ist ein wichtiges Präventionsinstrument gegen die weibliche Genitalbeschneidung», kommentierte Denise Schwegler, Projektverantwortliche FGM/C bei Caritas Schweiz, die schon lange die Einführung eines solchen Briefes forderten.
Beschneidungen werden praktisch nie in der Schweiz vorgenommen, häufiger ist hingegen eine Gefährdung bei einer Reise in das Heimatland. Oftmals üben dort Familienangehörige Druck aus. «Viele Verwandte und Bekannte von bedrohten Mädchen sind sich nicht bewusst, dass weibliche Genitalbeschneidung in der Schweiz verboten ist und auch dann juristisch verfolgt werden kann, wenn sie im Ausland begangen wurde», sagte Abshira Mahamed, Multiplikatorin beim Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz. Die Informationen sind auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja verfasst. Auf der Webseite des BAG kann der Brief in gedruckter Form oder als PDF bezogen werden. (red)
Quelle: Pressemitteilung Caritas Schweiz
SERVICE: Schutzbrief
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