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Neue Plattform soll alle Spitaldaten sammeln

Der Bundesrat möchte eine einmalige Datenerhebung im Spitalbereich forcieren. Dazu sollen nun mehrere Gesetze geändert werden.

Bern. Die gesetzlich vorgesehene Übermittlung von Spitaldaten soll zukünftig über eine vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführte Webseite passieren, wo alle (anonymisierten) Daten gesammelt werden. Ziel ist die einmalige Erhebung der Daten («once only»). Eine entsprechende Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes wurde vom Bundesrat in der Sitzung am 13. Dezember eröffnet. Derzeit müssen Spitalbetriebe ihre zum Teil deckungsgleichen Daten über verschiedene Plattformen oder Erhebungen dem BFS, der SwissDRG AG, den Versicherern oder dem Spitalverband H+ liefern. Die erwarteten Vorteile der einmaligen Datenerhebung sind die Vermeidung redundanter Erhebungen, eine bessere Organisation und Transparenz der Datenflüsse sowie ein verbesserter Datenzugang.

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