Neue Hilfe bei Varianten der Geschlechtsentwicklung
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Lassen sich Kinder aufgrund ihrer körperlichen Merkmale nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen, spricht man von Varianten der Geschlechtsentwicklung, die oft viele Fragen aufwerfen. Neue Richtlinien sollen bei der Beantwortung helfen.
Bern. Ist es ein Bub oder ein Mädchen? Wird nach der Geburt oder auch später festgestellt, dass diese Frage nicht eindeutig zu beantworten ist und daher Varianten der Geschlechtsentwicklung bestehen, wird es schwierig. Denn standardmässig werden in der Schweiz heute keine Massnahmen zur Vereindeutigung oder Zuweisung eines Geschlechts ergriffen. Das erfolgt nur noch in spezifischen – der insgesamt wenigen – Fälle.
Für Ärztinnen und Ärzte sowie auch für die Eltern stellen sich daher oft viele Fragen. Zum Beispiel jene, ob aus medizin-ethischer Sicht Massnahmen verantwortbar sind, die das Kind eindeutig zum Mädchen oder zum Buben machen. Eine weitere Herausforderung ist die Beantwortung der Frage nach der Angemessenheit eines medizinischen Eingriffs. Denn dabei ist das Kindeswohl zu beachten, aber auch eventuelle Interessen und Bedürfnisse des Menschen in späteren Lebensphasen sind in die Überlegungen miteinzubeziehen. Bei den möglichen Massnahmen handelt es sich ja um teils irreversible chirurgische Eingriffe.
Nun hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine Subkommission eingesetzt, in der Fachpersonen aus den relevanten medizinischen Disziplinen vertreten sind sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Rechts, der Psychologie und Ethik. Sie arbeiten an einer Richtlinie, die künftig dabei helfen soll, bei Varianten der Geschlechtsentwicklung die Fragen zu Interventionen zu beantworten. (sst)
Quelle: Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)/Zentrale Ethikkommission (ZEK)
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