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Neue Entscheidungen zu elektronischem Patientendossier

Bund und Kantone haben sich im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» über die weiteren Schritte bezüglich des elektronischen Patientendossiers ausgetauscht.

Nachdem der Bundesrat Ende September beschlossen hat, die technische Infrastruktur des elektronischen Patientendossiers (EPD) zu zentralisieren, haben sich Bund und Kantone nun beim «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» über die weitere Vorgehensweise ausgetauscht. Mit dem Richtungsentscheid des Bundesrats, die technische Infrastruktur des EPD als einheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen, werden die Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und den das EPD anbietenden Stammgemeinschaften klarer geregelt. Während der Bund für die Beschaffung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur zuständig ist, ist es die Aufgabe der Kantone, den Betrieb von mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherzustellen.

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