Neue Entscheidungen zu elektronischem Patientendossier
Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:
Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich
zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)
Bund und Kantone haben sich im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» über die weiteren Schritte bezüglich des elektronischen Patientendossiers ausgetauscht.
Nachdem der Bundesrat Ende September beschlossen hat, die technische Infrastruktur des elektronischen Patientendossiers (EPD) zu zentralisieren, haben sich Bund und Kantone nun beim «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» über die weitere Vorgehensweise ausgetauscht. Mit dem Richtungsentscheid des Bundesrats, die technische Infrastruktur des EPD als einheitliche Plattform zur Verfügung zu stellen, werden die Aufgaben zwischen Bund, Kantonen und den das EPD anbietenden Stammgemeinschaften klarer geregelt. Während der Bund für die Beschaffung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur zuständig ist, ist es die Aufgabe der Kantone, den Betrieb von mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Gebiet sicherzustellen.
Bund und Kantone haben sich zudem über die nächsten Schritte des Programms DigiSanté ausgetauscht. Das vom Bundesrat mit der Umsetzung beauftragte Eidgenössische Departement des Innern soll die Voraussetzungen für die digitale Transformation im Gesundheitswesen schaffen. Die Kantone sind auf allen Ebenen in die Organisation des Programms eingebunden, sowohl bei der Steuerung als auch bei der operativen Umsetzung. Bis Ende des Jahres werden Kantonsvertreter:innen an verschiedenen Anlässen zur Umsetzung des Programms teilnehmen.
Im Rahmen des «Dialogs Nationale Gesundheitspolitik» haben die Partner auch über die Spitalfinanzierung diskutiert. Dabei standen die Arbeiten an einem Modell im Vordergrund, mit dem die Kosten der verschiedenen Spitäler und damit deren Effizienz künftig besser verglichen werden können. Die Arbeiten erfolgen vor dem Hintergrund einer Verordnungsvorlage des Bundes im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der Tarifpartner (H+, tarifsuisse, Einkaufsgemeinschaft HSK, Krankenversicherer CSS, Medizinaltarif-Kommission [MTK]) und laufen in diesem und im nächsten Jahr weiter. Das Bundesamt für Gesundheit und die Kantone begleiten diese Arbeiten. (red)
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit
Das könnte Sie auch interessieren:
Grosse Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem
Der aktuelle STADA Health Report zeigt: Viele Schweizer sind mit dem Gesundheitssystem sehr zufrieden und meinen, es gehöre zu den weltweit besten.
US-Pharmapolitik birgt Milliardenrisiken für die Schweiz
Die Entwicklungen in den USA könnten das Wachstum der Schweizer Pharmaindustrie langfristig deutlich bremsen. Eine Szenarioanalyse zeigt einen drastischen Verlust an Wertschöpfung bis ...
Kommt bald Warnung vor Paracetamol in der Schwangerschaft?
Eine Studie zeigte, dass die Einnahme des Wirkstoffs in der Schwangerschaft womöglich die Fruchtbarkeit und den Zeitpunkt der Menopause bei Töchtern beeinflusst.