Mit Pflegeexperten gegen den Hausärztemangel
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Mit der Übertragung medizinischer Leistungen auf Pflegeexperten (APN) könnte dem Hausärztemangel etwas entgegengesetzt werden. Ihre Aufnahme in die OKP ist bereits auf dem Weg.
Bern. Der Bundesrat hat bereits den Auftrag erteilt, bis Mitte 2028 das Krankenversicherungsgesetz (KVG) dahingehend zu ändern, dass Pflegeexperten (APN, Advanced Practice Nurses) in die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) aufgenommen werden. Damit ist die Aufnahme der APN in die OKP nun schon auf dem Weg. Sie ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass die OKP auch die Kosten für die medizinischen Leistungen übernimmt, die APN erbringen können.
Erbringen die APN solche Leistungen, könnte damit laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Hausärztemangel etwas entgegengesetzt werden. Dieser besteht laut Umfragen unter den Ärzten bereits in einigen Kantonen und dort vor allem in alpinen und ländlichen Regionen. Da viele Ärzte in den nächsten Jahren in Pension gehen, wird sich in diesen Regionen der Mangel verschärfen und eventuell auch noch anderswo auftreten.
Die APN mit ihren fundierten Kompetenzen und Kenntnissen könnten in Zusammenarbeit mit einem verantwortlichen Arzt arbeiten. Nach Prüfung verschiedener Zusammenarbeitsmodelle bevorzugt der Bundesrat ein Modell, bei dem die APN als Angestellte in Einrichtungen arbeiten, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte dienen. So könnten die APN den Zugang zur Grundversorgung und auch die Versorgungsqualität sicherstellen. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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