Mehr Frauen in Forschungsprojekten gefordert
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Um dem wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt gerecht zu werden, wird das Humanforschungsgesetz erneuert. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Revision.
Ein reduzierter administrativer Aufwand, mehr Frauen in Forschungsprojekten und ein besserer Schutz für Personen, die an solchen Projekten teilnehmen – das Humanforschungsgesetz soll um diese und weitere Punkte erneuert werden. Der Bundesrat hat nun die Revision des sogenannten «Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen» verabschiedet. Grund dafür sind die Ergebnisse einer Evaluation des Gesetzes aus dem Jahr 2019, die gezeigt haben, dass das Gesetz grundsätzlich zweckmässig ist, in einigen Bereichen aber noch Revisionsbedarf besteht – zum Beispiel im Bereich Digitalisierung und Gender Medicine. Entsprechend wurden Empfehlungen formuliert: Ein neuer Verordnungsartikel soll dafür sorgen, dass die Forschenden die für die jeweilige Fragestellung relevanten Personengruppen stärker in ihre Arbeit einbeziehen. Diese Anforderung soll insbesondere eine ausgewogenere Beteiligung von Frauen oder älteren Menschen fördern. Außerdem soll die Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt künftig auch in elektronischer Form erfolgen können, was wiederum die Effizienz der Abläufe in den Forschungsinstituten erhöhen und neue Wege zur Durchführung von Forschungsprojekten eröffnen soll. Gleichzeitig werden der Datenschutz und die Datensicherheit verstärkt.
Auch die Zusammenarbeit mit EU-Ländern soll erleichtert werden, indem geltende Anforderungen an klinische Versuche in Zukunft mit dem EU-Recht kompatibel sein sollen – in Bezug auf die Dokumentation und Meldung von Nebenwirkungen sowie die Berichterstattung. Damit soll – insbesondere bei in mehreren Ländern durchgeführten klinischen Versuchen – der administrative Aufwand für Forschende reduziert sowie eine bessere Evaluation und Überwachung der Forschungsprojekte gewährleistet werden. Eine obligatorische Veröffentlichung einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der Ergebnisse klinischer Versuche innert nützlicher Frist soll Patient:innen sowie dem medizinischen Fachpublikum zusätzlich ermöglichen, sich besser über diese Forschungsergebnisse zu informieren.
Die Revision des Humanforschungsgesetzes, die Teil des Plans «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie 2022–2026» ist, tritt am 1. November 2024 in Kraft. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse wird am 1. März 2025 in Kraft treten. (kagr)
Quelle: Medienmitteilung des BAG
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