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Mehr Frauen in Forschungsprojekten gefordert

Um dem wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt gerecht zu werden, wird das Humanforschungsgesetz erneuert. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Revision.

Ein reduzierter administrativer Aufwand, mehr Frauen in Forschungsprojekten und ein besserer Schutz für Personen, die an solchen Projekten teilnehmen – das Humanforschungsgesetz soll um diese und weitere Punkte erneuert werden. Der Bundesrat hat nun die Revision des sogenannten «Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen» verabschiedet. Grund dafür sind die Ergebnisse einer Evaluation des Gesetzes aus dem Jahr 2019, die gezeigt haben, dass das Gesetz grundsätzlich zweckmässig ist, in einigen Bereichen aber noch Revisionsbedarf besteht – zum Beispiel im Bereich Digitalisierung und Gender Medicine. Entsprechend wurden Empfehlungen formuliert: Ein neuer Verordnungsartikel soll dafür sorgen, dass die Forschenden die für die jeweilige Fragestellung relevanten Personengruppen stärker in ihre Arbeit einbeziehen. Diese Anforderung soll insbesondere eine ausgewogenere Beteiligung von Frauen oder älteren Menschen fördern. Außerdem soll die Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt künftig auch in elektronischer Form erfolgen können, was wiederum die Effizienz der Abläufe in den Forschungsinstituten erhöhen und neue Wege zur Durchführung von Forschungsprojekten eröffnen soll. Gleichzeitig werden der Datenschutz und die Datensicherheit verstärkt.

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