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Medizinprodukte von auswärts vor Vergütung

Bestimmte Medizinprodukte, die ausserhalb der Schweiz gekauft werden, könnten bald von der OKP vergütet werden. Das könnte dabei helfen, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen.

Bern. Es ist ein Vorschlag des Bundesrates, und um ihn umzusetzen, muss das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geändert werden: Kaufen Privatpersonen in bestimmten Ländern ausserhalb der Schweiz Medizinprodukte aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ein, wie Blutzuckermessgeräte, Gehhilfen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe oder Verbandsmaterial, soll das die obligatorische Krankenversicherung (OKP) künftig vergüten können. Da manche dieser Produkte in den gemeinten 30 Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oft günstiger zu bekommen sind, könnte die Änderung dabei helfen, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen, meint der Bundesrat. Er räumt jedoch ein, dass die Einsparungen davon abhängen, ob Versicherer und Versicherte von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich auswärts mit Produkten einzudecken.

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