Medizinprodukte von auswärts vor Vergütung
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Bestimmte Medizinprodukte, die ausserhalb der Schweiz gekauft werden, könnten bald von der OKP vergütet werden. Das könnte dabei helfen, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen.
Bern. Es ist ein Vorschlag des Bundesrates, und um ihn umzusetzen, muss das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geändert werden: Kaufen Privatpersonen in bestimmten Ländern ausserhalb der Schweiz Medizinprodukte aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ein, wie Blutzuckermessgeräte, Gehhilfen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe oder Verbandsmaterial, soll das die obligatorische Krankenversicherung (OKP) künftig vergüten können. Da manche dieser Produkte in den gemeinten 30 Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oft günstiger zu bekommen sind, könnte die Änderung dabei helfen, Kosten im Gesundheitswesen zu sparen, meint der Bundesrat. Er räumt jedoch ein, dass die Einsparungen davon abhängen, ob Versicherer und Versicherte von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich auswärts mit Produkten einzudecken.
Für die nötige Änderung des KVG sind der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) zuständig. Sie können festlegen, welche der 55 000 Mittel und Gegenstände auf der MiGeL die Krankenversicherer vergüten dürfen, wenn ihre Versicherten diese in einem EWR-Land kaufen. Derzeit werden im EWR-Raum gekaufte Produkte generell nicht von der OKP vergütet, manchmal werden aber Ausnahmen gemacht.
Für Arzneimittel wird die Neuerung nicht gelten, sie werden von der OKP weiterhin nicht erstattet, wenn sie im Ausland gekauft werden. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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