Lockerung der Zulassungsregeln soll weiter möglich sein
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Bei Ärztemangel soll es weiter möglich sein, die Zulassungsregeln für Ärzte zu lockern, künftig auch für jene, die in der Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie tätig sind.
Bern. Da ein Mangel an Ärzten herrscht, die in der Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie tätig sind, können künftig auch die Zulassungsregeln für diese Ärzte gelockert werden. Das beschloss kürzlich der Nationalrat. Bisher war es nur möglich, die Regeln für Ärzte der allgemeinen inneren Medizin, für praktische Ärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen zu lockern, wenn in diesen Bereichen Ärztemangel herrscht.
Die Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie und die Psychotherapie ging mit dem Beschluss einher, bei Ärztemangel die Lockerung der Zulassungsregeln weiter zu ermöglichen. Diese war 2023 mit einer Befristung bis 2027 beschlossen worden, nun gilt die Regelung bis 2032. Der Nationalrat begründete die Verlängerung der Gültigkeit damit, dass sich die Regelung bewährt habe und die Versorgungslage in den genannten Fachgebieten und in bestimmten Regionen weiter angespannt sei: Die Lockerung ist eine Angelegenheit der jeweiligen Kantone. Gegen die Verlängerung sprach sich eine SVP-FDP-Kommissionsminderheit aus, weil für sie damit das Problem Ärztemangel nicht an der Wurzel angepackt werde.
Grundsätzlich gilt, dass Ärzte mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet gearbeitet haben müssen, wenn sie ihre Leistungen zulasten der Grundversicherung abgelten wollen. (sst)
Quelle: das Schweizer Parlament
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