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Krankenversicherung: neue Regeln bei Risikoausgleich

Eine Revision der Verordnung über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung bringt Veränderungen mit sich, die sich auch auf die Prämien auswirken werden.

Bern. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA) eröffnet. Auslöser sind zwei Entscheide: Zum einen hat das Parlament am 14. Juni 2024 beschlossen, im revidierten Krankenversicherungsgesetz (KVG) auch Versicherte mit Wohnsitz im Ausland einzubeziehen. Zum anderen stimmte die Bevölkerung am 24. November 2024 der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen zu. Die Vernehmlassung läuft bis 3. Dezember 2025. Der Risikoausgleich soll verhindern, dass Versicherer nur gesunde Personen aufnehmen, und gleicht Unterschiede zwischen den Kassen aus. Mit der Revision des KVG werden künftig rund 200'000 Personen erfasst, die in der EU wohnen, aber in der Schweiz versichert sind – vor allem Grenzgänger:innen aus Deutschland und Frankreich. Für sie wird ein neuer Abschnitt in der Berechnung eingeführt, bei dem nur Leistungen berücksichtigt werden, die in der Schweiz in Anspruch genommen werden.

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