Krankenversicherung soll verbessert werden
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Der Bundesrat will die Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung weiter vorantreiben und hat dazu die Vierjahresziele 2025 bis 2028 festgelegt.
Der Bundesrat hat die Ziele zur Qualitätsentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) für die kommenden vier Jahre verabschiedet. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Leistungen zu stärken und die Patient:innensicherheit zu fördern. In diesem Zusammenhang wird für die Jahre 2025 bis 2028 ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von 47 Millionen Franken beim Parlament beantragt. Die neuen Vierjahresziele sind eine Weiterentwicklung der Ziele 2022-2024. Wie bisher soll die Qualitätsentwicklung möglichst rasch auf allen Ebenen des Gesundheitswesens verankert werden. Ausserdem sollen beispielsweise eine positive Fehlerkultur festgeschrieben sowie die Schaffung eines nationalen Qualitätsmonitoringsystems vorangetrieben werden. In den Zielen steht darüber hinaus, dass alle Leistungserbringer ein «geeignetes und internes Berichts- und Lernsystem» betreiben sowie ein «System zum Management von klinischen Risiken» in ihrem Bereich umsetzen sollen, ebenso sollen Patient:innenvereinigungen gestärkt werden.
Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) setzt die Vierjahresziele des Bundesrats um, indem sie Dritte beauftragt und sich finanziell an Projekten zur Qualitätsentwicklung beteiligt. Die von den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abzuschliessenden Qualitätsverträge müssen sich ebenfalls an den Vierjahreszielen des Bundesrates orientieren. Die Kosten der EQK werden zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und den Versicherern getragen. Damit kann die EQK mit Finanzhilfen nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen. Sie kann auch Abgeltungen an Dritte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Durchführung von Studien und nationalen Programmen zur Qualitätsentwicklung gewähren. Hintergrund der Vierjahresziele: Der Bundesrat hat die Aufgabe, die Qualität der Leistungen, die zulasten der OKP erbracht werden, weiterzuentwickeln. Er hat dazu – in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsakteur:innen – im Jahr 2022 die neue Qualitätsstrategie verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass Behandlung und Pflege sicher, wirksam und integriert und auf Augenhöhe mit der Patientin und dem Patienten erfolgen müssen. Auf Basis der Qualitätsstrategie legt der Bundesrat alle vier Jahre seine Ziele zur Qualitätsentwicklung fest. (red)
Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Gesundheit
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