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Kostendämpfung bei Krankenpflegeversicherung

Um die Prämien- und Steuerzahlenden zu entlasten, setzt der Bund bei der Krankenpflegeversicherung nun den zweiten Teil eines Kostendämpfungsprogrammes um. Dieses enthält drei Änderungen.

Bern. Bis 12. März 2026 wird der Gesetzesentwurf im Zuge eines Vernehmlassungsverfahrens noch geprüft, per 1. Jänner 2027 wird der zweite Teil eines Kostendämpfungsprogramms des Bundes zur Entlastung der Prämien- und Steuerzahlenden in Kraft treten.

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