Kostendämpfung bei Krankenpflegeversicherung
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Um die Prämien- und Steuerzahlenden zu entlasten, setzt der Bund bei der Krankenpflegeversicherung nun den zweiten Teil eines Kostendämpfungsprogrammes um. Dieses enthält drei Änderungen.
Bern. Bis 12. März 2026 wird der Gesetzesentwurf im Zuge eines Vernehmlassungsverfahrens noch geprüft, per 1. Jänner 2027 wird der zweite Teil eines Kostendämpfungsprogramms des Bundes zur Entlastung der Prämien- und Steuerzahlenden in Kraft treten.
Das Programm enthält drei Änderungen. In einer davon geht es um die Referenztarife für ausserkantonale stationäre Wahlbehandlungen, die bestimmen, welche Kosten übernommen werden. Mit der Änderung werden sich die Tarife nach dem höchsten Tarif für eine bestimmte Behandlung in einem Spital in dem Kanton richten müssen, in dem die Versicherten wohnen. So werde sichergestellt, dass die Versicherten für eine Wahlbehandlung in einem Spital in einem anderen Kanton als dem Wohnkanton nicht sehr viel mehr bezahlen müssen. Ein zu tiefer Referenztarif würde dazu führen, dass die freie Spitalswahl der Versicherten beeinträchtigt wird, und den erwünschten kantonsübergreifenden Wettbewerb unter den Spitälern beeinträchtigen, heisst es seitens des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Die zweite Verordnungsänderung betrifft Apotheker. Mit der Neuerung werden die Labore in den Apotheken für Laboranalysen verwendet werden können, die die Apotheker selbst veranlassen. Noch sind die Labore nur für Analysen zugelassen, die von einem anderen Leistungsbringer angeordnet wurden.
Die dritte Änderung im Sinn einer Entlastung der Prämien- und Steuerzahlenden bezieht sich auf Hebammen. So wie die Apotheker sollen künftig auch sie mehr Kompetenzen erhalten und neben den Ärzten den Beginn einer Schwangerschaft bestimmen können. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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