Kosten im Zuge der Umteilung der Arzneimittel sollen gedämpft werden
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Die Umteilung bestimmter Arzneimittel im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes hat seit 2019 zu Mehrkosten von bis zu 24 Mio. Franken pro Jahr geführt. Das ist weit weniger als erwartet. Dennoch sollen Massnahmen zur Kostendämpfung folgen.
Bern. Das Heilmittelgesetz (HMG) teilt Arzneimittel in Kategorien von A (einmalige Abgabe auf ärztliche Verschreibung) bis E (Abgabe ohne Fachberatung) ein. 2019 wurde gemäss einem Auftrag des Parlaments im Rahmen der HMG-Revision eine Umteilung mit gleichzeitiger Aufhebung der Kategorie C vorgenommen. Angestrebt wurde, dass die Umteilung keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Schweizer Gesundheitswesen verursacht. Dem Bundesamt für Gesundheit wurde daher der Auftrag erteilt, eine entsprechende Analyse durchzuführen und zu prüfen, wo allenfalls Verbesserungen möglich sind. Die Ergebnisse dieser Analyse sowie Optimierungsvorschläge wurden nun in einem Bericht zusammengefasst, von dem der Bundesrat am 26. Februar 2025 Kenntnis genommen hat.
Laut Bericht hat die Umteilung seit 2019 im Gesundheitswesen zu Mehrkosten von maximal 24 Mio. Franken pro Jahr geführt. Dieser zusätzliche Aufwand sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass Patient:innen häufiger zum Arzt gehen, um ein Rezept zu erhalten, was nicht immer nötig sei. Als weiterer Grund werden höhere Medikamentenpreise infolge der Anpassung des Vertriebsanteils (Vergütung logistischer Leistungen der Apotheken) angeführt, der je nach Kategorie variiert. Unter dem Strich liegen die Mehrkosten jedoch deutlich unter dem Betrag von 80 bis 100 Mio. Franken, von dem die Pharmaindustrie bei den parlamentarischen Beratungen ausgegangen war.
Um die Auswirkungen der Umteilung auf die Gesundheitskosten einzudämmen, will der Bundesrat Akzente zur Optimierung setzen. Dazu gehört die Sensibilisierung der Apotheker:innen: Sie sollen ermutigt werden, von ihrer Kompetenz zur Abgabe rezeptfreier Arzneimittel Gebrauch zu machen und so unnötige ärztliche Konsultationen zu verhindern. Eine weitere vorgeschlagene Massnahme sieht vor, die Kennzeichnung auf den Verpackungen anzupassen und den Hinweis anzubringen, dass das Medikament rezeptfrei erhältlich ist. Ausserdem sollen die Anforderungen an die Dokumentation der Entscheide zur Abgabe von Arzneimitteln, die von der Kategorie C in die Kategorie B umgeteilt wurden, zur Entlastung der Apotheken vereinheitlicht werden. (red)
Quelle: BAG
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