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Kosten im Zuge der Umteilung der Arzneimittel sollen gedämpft werden

Die Umteilung bestimmter Arzneimittel im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes hat seit 2019 zu Mehrkosten von bis zu 24 Mio. Franken pro Jahr geführt. Das ist weit weniger als erwartet. Dennoch sollen Massnahmen zur Kostendämpfung folgen.

Bern. Das Heilmittelgesetz (HMG) teilt Arzneimittel in Kategorien von A (einmalige Abgabe auf ärztliche Verschreibung) bis E (Abgabe ohne Fachberatung) ein. 2019 wurde gemäss einem Auftrag des Parlaments im Rahmen der HMG-Revision eine Umteilung mit gleichzeitiger Aufhebung der Kategorie C vorgenommen. Angestrebt wurde, dass die Umteilung keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Schweizer Gesundheitswesen verursacht. Dem Bundesamt für Gesundheit wurde daher der Auftrag erteilt, eine entsprechende Analyse durchzuführen und zu prüfen, wo allenfalls Verbesserungen möglich sind. Die Ergebnisse dieser Analyse sowie Optimierungsvorschläge wurden nun in einem Bericht zusammengefasst, von dem der Bundesrat am 26. Februar 2025 Kenntnis genommen hat.

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