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Komplementärmedizin bleibt im Leistungskatalog

Die Grundversicherung soll weiterhin komplementärmedizinische Behandlungen übernehmen. Eine individuelle Wahlfreiheit lehnt der Ständerat ab.

Bern. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die Versicherten die Wahlfreiheit einräumen wollte, auf eine Erstattung komplementärmedizinischer Leistungen zu verzichten. Das geht aus einer Mitteilung des Parlaments hervor. Der Vorschlag, eingebracht von FDP-Nationalrat Philippe Nantermod, zielte darauf ab, den individuellen Bedarf stärker zu berücksichtigen und eine Zwangsfinanzierung durch alle Versicherten zu vermeiden. Nantermod argumentierte, viele dieser Methoden seien wissenschaftlich nicht belegbar und beruhten primär auf persönlicher Überzeugung der Ärzt:innen und Patient:innen.

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