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Keine Zulassung für Nabelschnurgewebe

In der Schweiz werben Firmen mit der Einlagerung von Nabelschnurgewebe für mögliche medizinische Anwendungen. Doch laut Bundesamt für Gesundheit gibt es dafür derzeit keine Bewilligungen.

Bern. Mehrere Schweizer Firmen bieten die private Einlagerung von Nabelschnurgewebe an, oft mit dem Versprechen, dass die darin enthaltenen mesenchymalen Stammzellen künftig für medizinische Therapien genutzt werden könnten. Doch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt klar: In der Schweiz sind derzeit weder klinische Studien noch zugelassene Produkte auf Basis von Nabelschnurgewebe bewilligt. Die gesundheitsbezogenen Erwartungen stehen somit auf rechtlich und wissenschaftlich unsicherem Boden.

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