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Ja zu Efas: Reaktionen und Folgen für das System

Die Schweizer Bevölkerung hat sich für ein einheitliches, zentrales Finanzierungsmodell im Gesundheitswesen ausgesprochen. Stakeholder reagieren positiv und erwarten Erleichterungen.

Am 24. November hat die Schweizer Stimmbevölkerung für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung gestimmt. Mit 53,31 Prozent wurde die einheitliche Finanzierung der Leistungen (Efas) angenommen. Ab 1. Januar 2028 werden daher alle ambulanten und stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von Krankenkassen und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert. Ab 2032 betrifft dies auch die Pflegeleistungen. Die Krankenkassen übernehmen damit höchstens 73,1 Prozent der Kosten, die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Ziel von Efas war und ist es, ähnliche Anreize für Krankenkassen und Kantone zu setzen, damit diese am gleichen Strick ziehen und gleichzeitig der ambulante – und für die Gesamtheit günstigere – Bereich gestärkt wird. Bisher war die Förderung ambulanter Behandlungen sowohl für Krankenkassen als auch für die Spitäler unattraktiv, da die Kassen die Kosten allein stemmen mussten, während die Spitäler für stationäre Leistungen mehr Geld erhielten.

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