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Impfungen ab 2026 von Franchise befreit

Die Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung werden in den nächsten Monaten nach und nach in Kraft treten. Im Fokus stehen Prävention und Entlastung.

Bern. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Änderungen an der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) beschlossen, die ab dem 1. Juli 2025 beziehungsweise 1. Januar 2026 in Kraft treten. Eine davon betrifft alle in Artikel 12a der KLV aufgeführten Impfungen sowie die dazugehörige Beratung – diese werden künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, ohne dass sie an die Franchise angerechnet werden. Der Selbstbehalt für die Versicherten bleibt unverändert. Die Massnahme ist Teil des Aktionsplans der Nationalen Strategie Impfungen und soll die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung erhöhen.

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