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Gesundheitsleistungen: Reform der Finanzierung vorbereitet

Gesundheitsleistungen sollen künftig einheitlich finanziert werden. Nun wurde der Gesetzgebungsprozess für die Reform vorbereitet, die Einsparungen bringen soll.

Bern. Egal, ob sie ambulant, stationär, in einem Pflegeheim oder zu Hause erbracht werden: Künftig sollen alle Gesundheitsleistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt werden, einheitlich finanziert werden, also nach demselben Verteilschlüssel. Die Kantone werden mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten übernehmen, die Versicherer höchstens 73,1 Prozent. Die Reform der Finanzierung gilt für die ambulanten und stationären Leistungen ab 2028, für die Leistungen, die in Pflegeheimen oder zu Hause erfolgen, ab 2032. Man will damit vor allem die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich fördern, was Einsparungen bringen soll.

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