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Gesundheitsdienstleister dürfen ohne Zusatzkosten interkantonal arbeiten

Ohne für eine weitere Berufsausübungsbewilligung bezahlen zu müssen, dürfen Gesundheitsdienstleister in mehreren Kantonen arbeiten. Das bestätigten nun zwei Urteile des Bundesgerichts auf Initiative der WEKO.

Lausanne. Sie wollte nicht nur in ihrem Herkunftskanton Frauen dabei unterstützen, ein Kind auf die Welt zu bringen, sondern auch im Kanton Luzern Schwangere vor, während und nach der Geburt betreuen: Eine Hebamme, die daraufhin aufgefordert wurde, eine weitere Berufsausübungsbewilligung einzuholen und diese zu bezahlen.

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