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30 Fälle von Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht

Die aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH stellte 2025 30 Fälle von Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht fest. Neu eingereicht wurden 83 Anträge.

Bern. Entsprach die Behandlung dem medizinischen Standard der Behandlung? War die Institution adäquat organisiert? Dies sind die Kernfragen beim Erstellen von Gutachten durch die aussergerichtliche Gutachterstelle des Berufsverbands der Schweizer Ärzte «Foederatio Medicorum Helveticorum» (FMH). In 30 Fällen mussten die Fragen 2025 mit «Nein» beantwortet werden, die Sorgfaltspflicht war also verletzt worden, was weitere rechtliche Verfahren nach sich zog. In 13 Fällen stellten die Gutachter fest, dass die Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden war. In zwölf der insgesamt 55 Fälle, die eingereicht wurden, wurden die Gutachten nicht fertiggestellt.

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