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Digitalisierung für bessere Patientenversorgung

Eine Gesetzesänderung ermöglicht es, die Digitalisierung in der Patientenversorgung voranzutreiben. Sie wird vor allem rund um die Medikamentenabgabe Verbesserungen bringen.

Bern. Erst wurden die Bedürfnisse der Patienten, der Krankenversicherer und Leistungserbringer erhoben. Dann beschloss der Bundesrat, Teile des Heilmittelgesetzes so zu ändern, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Sinn der Befragten vorangetrieben werden kann. Die vorgesehenen Änderungen wurden bereits von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) begutachtet und für gut befunden. Verbesserungen wird die Gesetzesänderung rund um die Medikamentenabgabe bringen, erklärt die SGK-N, vor allem werden sie die Medikationssicherheit erhöhen.

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