Datenerhebung nach dem Once-Only-Prinzip
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Gesundheitsdaten sollen künftig nur noch einmal erhoben werden. Dieses Once-Only-Prinzip bringt gleich mehrere Vorteile mit sich.
Bern. Derzeit erheben Erbringer von ärztlichen Leistungen wie Spitäler die Daten von Patienten oft mehrfach. Das macht die Erhebung teuer, da der administrative Aufwand hoch ist. Noch dazu entstehen oft parallele Datenbestände, was die Datenqualität, die Transparenz und Vergleichbarkeit beeinträchtigt.
Wegen all dieser Nachteile der mehrfachen Datenerhebung sollen Gesundheitsdaten künftig nur noch einmal erhoben werden. Die Informationen über die Patienten, wie etwa über die Art der Leistungen, die für sie erbracht wurden, oder deren Umfang, sollen dann etwa von Versicherern, Kantonen, Gerichten und anderen Organisationen aus der einen Quelle entnommen und von den jeweiligen Datenempfängern für ihre Arbeit genutzt werden können. Dieses Once-Only-Prinzip erhöhe die Vergleichbarkeit, die Transparenz und die Datenqualität und reduziere zugleich den administrativen Aufwand, heisst es seitens des Bundesamts für Gesundheit (BAG). So bringt das neue Prinzip gleich mehrere Vorteile mit sich. Damit es umgesetzt werden kann, muss noch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert werden. In der Änderung wird dann die nur noch einmalige Weitergabe der Daten von Leistungserbringern an das Bundesamt für Statistik (BFS) vorgesehen sein.
Auch in den Bereichen Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzips geplant. Dafür müssen ebenfalls noch die entsprechenden Bundesgesetze geändert werden. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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