Bundesrat sieht keinen Reformbedarf bei Krankentaggeld
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Das Schweizer Krankentaggeldsystem bietet ausreichend Schutz bei krankheitsbedingtem Erwerbsausfall. Eine grundlegende Reform sei derzeit nicht nötig, heisst es in einem aktuellen Bericht des Bundesrats.
Bern. Der Abdeckungsgrad der Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz insgesamt hoch. Sie schützt die grosse Mehrheit der Arbeitnehmenden vor einem Erwerbsausfall bei Krankheit. Dies geht aus dem Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 24.3465 «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hervor.
Demnach liegt die Abdeckung bei über 85 Prozent in Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten und bei über 90 Prozent in Betrieben mit mehr als 50 Angestellten. Nur etwa 0,5 Prozent der Unternehmen konnten keine Versicherung abschliessen, weil ihre Aufnahme abgelehnt wurde oder kein Angebot verfügbar war. Davon betroffen sind rund 0,13 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Mitarbeitende von Mikrounternehmen mit ein bis zwei Mitarbeitenden. In dieser Gruppe sind 44 Prozent der Beschäftigten versichert. Der überwiegende Anteil der Unternehmen ohne Versicherung verfügt jedoch über interne Regelungen zur Lohnfortzahlung. Deren Funktionsweise ist mit einer Krankentaggeldversicherung vergleichbar.
Die festgestellten Zugangshürden betreffen laut Bundesrat nur eine begrenzte Anzahl von Fällen. Sie könnten durch punktuelle Anpassungen des bestehenden Systems beseitigt werden. Eine umfassende Änderung des Systems oder die Einführung eines allgemeinen Versicherungsobligatoriums sei unter diesen Voraussetzungen derzeit nicht notwendig. (tab)
Quelle: BAG
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