Bundesrat beschloss zwei Massnahmen zur Kostendämpfung
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Der Bundesrat hat nun zwei Massnahmen beschlossen, die der Kostendämpfung im Gesundheitswesen dienen. Es geht dabei um Informationen an Versicherte und Prämienüberschüsse.
Bern. Versicherte, die ihre Prämien gar nicht selbst bezahlen, sondern zur Gänze aus öffentlichen Mitteln bezahlt bekommen, erhielten bisher Überschüsse rückerstattet. Nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) hat dies nun ein Ende: Künftig wird das Geld an die Kantone rückerstattet. Dies ist eine der beiden Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, die der Bundesrat beschloss.
Für die zweite Massnahme war ebenfalls eine Änderung des KVAGs nötig. Dabei geht es um Informationen der Versicherer an die Versicherten. Die Versicherer können die Versicherten schon bald, ab 1. Juli, zum Beispiel über besondere Versicherungsformen, präventive Massnahmen und kostengünstige medizinische Leistungen aufklären. So wird es etwa möglich sein, Versicherte darauf hinzuweisen, dass es anstelle eines verschriebenen Originalpräparats ein Generikum gibt, bei dem der Selbstbehalt niedriger ist.
Die beiden Massnahmen sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) folgend Teil eines Massnahmenbündels, das über mehrere Verordnungen umgesetzt wird. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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