© Schlierner – stock.adobe.com

Bundesrat macht Druck auf Arzneimittelpreise

Medikamentenmangel, komplexe Prozesse und Kostendebatten: Nachdem der Ständerat 2023 Vorschläge für den Arzneimittelbereich erarbeitet hat, liegt nun die Stellungnahme des Bundesrates vor.

Es wird zunehmend deutlich, dass das Problem Medikamentenmangel nicht hinreichend auf nationaler Ebene gelöst werden kann. Das zeigt sich nun auch bei einer Analyse des Bundesrates. Ausgangspunkt: Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) befasste sich im Rahmen einer Nachkontrolle von 2019 bis 2023 mit der Praxis des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in Bezug auf die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und auf die periodische Überprüfung der in der SL aufgeführten Arzneimittel. Zwar erkannte die GPK-S allgemein keine grundsätzlichen Mängel bei der Führung der Aufnahme- und Überprüfungsprozesse, angesichts der aktuellen Herausforderungen im Arzneimittelbereich (Anstieg der Kosten zulasten der OKP, neue kostspielige Therapien und Versorgungssicherheit) brauche es aber Verbesserungen. Die Folge waren zehn neue Empfehlungen. Der Bundesrat teilt nun die Meinung der GPK-S, dass Verbesserungspotenzial besteht. «Der Bundesrat unterstützt Massnahmen und Empfehlungen, die den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln zu angemessenen, finanzierbaren Preisen verbessern», heisst es in der Stellungnahme. Die Schweiz stehe im internationalen Vergleich sehr gut da, Verzögerungen bei der Aufnahme in die SL seien primär auf das Kriterium der Wirtschaftlichkeit zurückzuführen. «Konkret führen sehr hohe Preisforderungen der Pharmaunternehmen zu längeren Verfahren». Der Bundesrat sieht deshalb konkreten Handlungsbedarf bei der Anpassung der Preisfestsetzung basierend auf einer gesellschaftspolitischen Diskussion zu Nutzen und Kosten von Arzneimitteltherapien. In diesem Zusammenhang gelte es angesichts der stark überdurchschnittlich wachsenden Ausgaben für Arzneimittel auch unangenehme Fragen zu kostendämpfenden Massnahmen anzusprechen. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass das BAG an einer neuen Plattform (elektronische Plattform Leistungen, ePL) arbeitet, über die in Zukunft verschiedene für die Vergütung von Leistungen relevante Listen publiziert und die zugehörigen Prozesse digitalisiert werden können. Im Rahmen des genannten Projekts werden die SL, die Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste und die Liste der Mittel und Gegenstände aufgeschaltet. Es werde dadurch künftig insbesondere möglich sein, sowohl die Aufnahmeprozesse als auch die Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre digital durchzuführen. Aufhorchen lässt der Bundesrat dadurch, dass es für eine bestmögliche Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Medikamenten erforderlich wäre, die im Ausland tatsächlich vergüteten Preise zu kennen, um diese entsprechend beim APV berücksichtigen zu können. «Verschiedene Versuche des BAG, Zugang zu den entsprechenden Informationen zu erhalten, führten jedoch bisher nicht zum gewünschten Ergebnis». (rüm)

Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:

Login

Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)

Registrieren

Back to top