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Bund erweitert Neugeborenen-Screening

Ab dem 1. Juli treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft, darunter eine Erweiterung des Neugeborenen-Screenings.

Bern. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird ab 1. Juli zusätzliche Leistungen vergüten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Änderungen beschlossen: Unter anderem wird das Neugeborenen-Screening um die Krankheit spinale Muskelatrophie (SMA) erweitert. Die Integration von SMA in das Neugeborenen-Screening soll eine frühe Diagnose und Behandlung ermöglichen und so zu besseren Entwicklungsergebnissen führen. Die KLV-Änderung beinhaltet zudem einen Systemwechsel bei der Vergütung der Covid-19-Impfungen: Diese wird per 1. Juli von der speziell für die Pandemie geschaffenen Regelung in die regulären Vergütungsstrukturen der OKP überführt. Bis anhin waren die empfohlenen Covid-19-Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz kostenlos, die Kosten wurden von der OKP, dem Bund und den Kantonen getragen. Mit der Überführung in die regulären Strukturen werden die Covid-19-Impfungen nur noch für jene Personen, denen eine Impfung empfohlen wird, über die OKP vergütet – das betrifft besonders gefährdete Personen, die eine Vorerkrankung haben oder über 65 Jahre alt sind. Die Impfung fällt ab dem 1. Juli unter die Kostenbeteiligung mit Franchise und Selbstbehalt.

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