Bund erweitert Neugeborenen-Screening
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Ab dem 1. Juli treten diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Kraft, darunter eine Erweiterung des Neugeborenen-Screenings.
Bern. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird ab 1. Juli zusätzliche Leistungen vergüten. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat verschiedene Änderungen beschlossen: Unter anderem wird das Neugeborenen-Screening um die Krankheit spinale Muskelatrophie (SMA) erweitert. Die Integration von SMA in das Neugeborenen-Screening soll eine frühe Diagnose und Behandlung ermöglichen und so zu besseren Entwicklungsergebnissen führen. Die KLV-Änderung beinhaltet zudem einen Systemwechsel bei der Vergütung der Covid-19-Impfungen: Diese wird per 1. Juli von der speziell für die Pandemie geschaffenen Regelung in die regulären Vergütungsstrukturen der OKP überführt. Bis anhin waren die empfohlenen Covid-19-Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz kostenlos, die Kosten wurden von der OKP, dem Bund und den Kantonen getragen. Mit der Überführung in die regulären Strukturen werden die Covid-19-Impfungen nur noch für jene Personen, denen eine Impfung empfohlen wird, über die OKP vergütet – das betrifft besonders gefährdete Personen, die eine Vorerkrankung haben oder über 65 Jahre alt sind. Die Impfung fällt ab dem 1. Juli unter die Kostenbeteiligung mit Franchise und Selbstbehalt.
Einen Systemwechsel gibt es ab Juli auch bei der Regelung zu künstlicher Ernährung. Die heutige Regelung entspricht nicht der Systematik des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Mit der KLV-Änderung werden die Leistungen im Zusammenhang mit der künstlichen Ernährung in die jeweiligen Vergütungssysteme überführt: Nährlösungen und Applikationshilfen werden neu in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt, parenterale Ernährung (über Venenkatheter) in der Spezialitätenliste (SL) und Leistungen nichtärztlicher Leistungserbringer in der KLV. Die KLV-Änderungen zur künstlichen Ernährung treten am 1. Januar 2026 in Kraft, da die Umsetzung eine lange Übergangszeit verlangt. Das Bundesamt für Gesundheit wird eigenen Angaben zufolge in dieser Periode die betroffenen Akteur:innen eng begleiten. (red)
Quelle: Medienmitteilung des BAG
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