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Bund will Epidemiengesetz überarbeiten

Der Bundesrat schlägt eine Gesetzesrevision vor, um Pandemien besser zu bewältigen und vorzubeugen. Was das für Gesundheitsberufe und Patient:innen bedeuten könnte.

Bern. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG) unterbreitet. Ziel ist es, die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien zu schützen. Die Vorlage fokussiert sich vor allem auf die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch übertragbare Krankheiten. Dabei müssen sich beide Ebenen künftig auf Notlagen vorbereiten, etwa mit Krisenplänen. Neu ist vorgesehen, dass der Bundesrat vor Ausrufung einer besonderen Lage das Parlament und die Kantone konsultiert. Kantone bleiben primär für Einschränkungen zuständig, der Bund kann jedoch bei Bedarf schweizweite Massnahmen anordnen.

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