Brisante Abstimmung über Finanzierung bei Gesundheitsleistungen
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Am 24. November stimmen die Schweizer:innen über eine Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab – Bundesrat, Parlament und Kantone geben eine Empfehlung dafür ab.
Bern. Ende November sind die Schweizer Bürger:innen am Zug: Sie sollen über die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen abstimmen. Diese sieht vor, dass alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) unabhängig von der Behandlungsart (ambulant, stationär oder Pflege) nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden.
Aktuell werden ambulante Behandlungen – in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung – von den Krankenversicherern allein übernommen, während bei stationären Behandlungen, also im Spital mit Übernachtung, die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen. Finanziert wird diese Beteiligung über die Steuern. Den Rest übernimmt der Krankenversicherer.
Dieses System führe zu einer mehrfachen Schieflage, argumentiert der Bundesrat. So käme es zu einer höheren Hospitalisierungsrate als in anderen Ländern, auch wenn ambulante Behandlungen für die Patient:innen oftmals sinnvoller und kostengünstiger wären. Dank des medizinischen Fortschritts finde eine Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen zwar statt, aber eben zu langsam. Und: Das aktuelle System führe dazu, dass die Belastung der Prämienzahlenden stärker zunimmt als diejenige der Kantone.
Das Parlament hat Ende des Vorjahres eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Die Reform wird seit vielen Jahren diskutiert. Bundesrat, Parlament und Kantone unterstützen sie wie auch zahlreiche Gesundheitsorganisationen, darunter Ärztevereinigungen, Spitäler, Apothekenverband, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenversicherer. Ein aus Gewerkschaftskreisen hervorgegangenes Komitee sieht es anders und befürchtet, dass die Reform unter anderem den Krankenkassen zu viel Macht über das Gesundheitssystem verleiht, die Prämien für die Bevölkerung erhöht und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verschlechtert. Zudem wird vor einer möglichen Verschärfung der Zweiklassenmedizin sowie einem beschleunigten Abbau der Pflege zu Hause und in Pflegeheimen gewarnt.
Der Reformpfad würde vorsehen, dass die Kantone neu mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer höchstens 73,1 Prozent der Kosten übernehmen. In einem ersten Schritt würden ab 2028 die ambulanten und die stationären Leistungen einheitlich finanziert. Ab 2032 sollen auch die Pflegeleistungen im Heim oder zu Hause nach dem neuen Verteilschlüssel geregelt werden.
Die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Akteuren der OKP ist mit der Reform weitgehend unverändert vorgesehen. Die Leistungserbringer (Ärzteschaft, Spitäler, Therapeut:innen usw.) und die Krankenkassen vereinbaren die Tarife, die von den Kantonen oder dem Bundesrat genehmigt werden müssen. Die Kantone bestimmen, welche Leistungserbringer:innen zulasten der OKP abrechnen dürfen. Ärzt:innen sowie Therapeut:innen entscheiden gemeinsam mit den Patient:innen über die notwendigen Behandlungen. Die Krankenkassen prüfen schliesslich die Rechnungen und übernehmen die Kosten. (red)
Quelle: Medieninformation des Bundesrats
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