Autismus: Finanzierung von Frühintervention sichergestellt
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Bei Autismus-Spektrum-Störungen ist nun die Finanzierung von Frühinterventionen sichergestellt, die ein Bündel von Therapien enthalten.
Bern. Eine Psychotherapie und eine Ergotherapie beinhaltet das Bündel an Therapien, das in der intensiven Frühintervention (IFI) bei Kleinkindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen zum Einsatz kommt. Zusätzlich werden bei IFI logopädische Massnahmen und solche aus der Sonderpädagogik angewandt. Die Wirksamkeit dieser Kombination ist wissenschaftlich erwiesen. Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV) ist nun auch die Finanzierung der IFI ab 1. Jänner 2027 langfristig sichergestellt.
Möglich macht das ein Pilotversuch, der seit 2019 und noch bis Ende 2026 läuft. Durch den Versuch konnten in Zusammenarbeit mit Fachleuten die wesentlichen Elemente der IFI herausgearbeitet und neue Finanzierungsmodalitäten bestimmt werden. Diese sehen Pauschalen vor. Deren Höhe wird nach dem Anteil der medizinischen Massnahmen errechnet, deren Kosten von der IV getragen werden. Ausbezahlt werden die Pauschalen, wenn der Kanton, der die Kosten der pädagogischen Massnahmen trägt, über die IFI eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) abgeschlossen hat. (sst)
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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