Arzneimittelversorgung wird weiter verbessert
Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:
Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich
zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)
Die Versorgung mit Arzneimitteln bei Engpässen wird nun durch mehrere Massnahmen weiter verbessert. Eine davon: Apotheken sollen noch mehr Medikamente selbst herstellen können.
Bern. Vor allem Antibiotika, aber auch Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen, die nicht leicht ersetzt werden können, wie gegen Parkinson, Epilepsie oder psychische Erkrankungen, sind laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei Engpässen oft nur schwer oder gar nicht verfügbar. Dem will der Bundesrat, der in den vergangenen Jahren zum Beispiel auch schon durch die Möglichkeit der Apotheken, Medikamente selbst herstellen zu können, gegen Engpässe vorging, nun noch einmal etwas entgegensetzen. Dies mit gleich mehreren Massnahmen, die durch eine neuerliche Teilrevision des Heilmittelgesetzes möglich gemacht werden.
So sollen etwa öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und die Armeeapotheke noch mehr Arzneimittel als bisher selbst herstellen können. Auch sollen bei einem bereits bestehenden oder drohenden Engpass Grossisten und Importeure mehr Arzneimittel, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, eine bestimmte Zeit lang einführen und in Verkehr bringen können. Weiters ist vorgesehen, dass Arzneimittel vereinfacht zugelassen werden, die in anderen Ländern einer vergleichbaren Arzneimittelkontrolle unterstehen. Auch sollen nicht verschreibungspflichtige Medikamente versendet werden dürfen, und zwar von Apotheken und Drogerien, wobei der Versandhandel von den kantonalen Behörden genehmigt werden muss.
Bei einer weiteren Massnahme stehen ebenfalls Antibiotika im Fokus: Diese, aber auch andere Medikamente, bei denen dies einen Sinn ergibt, dürfen künftig einzeln abgegeben werden, womit vermieden werden soll, dass übrig gebliebene Kapseln oder Tabletten weggeworfen werden. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Das könnte Sie auch interessieren:
Neue Kampagne für Jugendliche zu Safer Sex
Die Initiative LOVE LIFE richtet sich an 16- bis 26-Jährige und vermittelt alltagsnahes Wissen zu Safer Sex und sexuell übertragbaren Infektionen.
Gentherapie ermöglicht erste Seheindrücke für Blinde
Eine Gentherapie in Kombination mit einer Spezialbrille kann Menschen mit einer erblichen Netzhauterkrankung helfen, einfache Gegenstände wahrzunehmen. Eine Studie mit Beteiligung der ...
Immer weniger klinische Studien in der Schweiz
Der Pharma-Branchenverband Interpharma und das Swiss Cancer Institute (SCI) zeigen auf, dass in der Schweiz immer weniger klinische Studien durchgeführt werden. Das schwäche den ...