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Arzneimittel: Versorgungssicherheit wird gestärkt

Kürzlich ist die Erweiterung der Melde- und Lagerpflicht verschiedener Arzneimittel-Wirkstoffe in Kraft getreten. Das stärkt die Versorgungssicherheit.

Bern. Acht Wirkstoffe unterstehen mit dem In-Kraft-Treten der neuen Melde- und Lagerpflicht am 15. Januar neu der Meldepflicht, fünf wurden vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) neu der Lagerpflicht unterstellt. Jene, die nun zu den insgesamt rund 330 Wirkstoffen zählen, die der Meldepflicht unterstehen, sind Wirkstoffe für Arzneimittel, die in der Intensivmedizin in Spitälern gebraucht werden, und solche, die zu der Wirkstoffgruppe der systemischen Glukokortikoide zählen. Insgesamt zirka 120 Wirkstoffe unterliegen nun der Lagerpflicht. Neu hinzugekommen sind Wirkstoffe für Arzneimittel zur Blutdrucksenkung und zur Beruhigung.

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