Arzneimittel-Engpässe: Bundesrat verschärft Gegenmassnahmen
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Der Bundesrat präsentierte ein neues Massnahmenpaket, um Arzneimittel-Engpässe zu vermeiden. Die Pharmaindustrie äusserte sich bereits dazu.
Engpässe bei der Arzneimittel-Versorgung nehmen weltweit und auch in der Schweiz weiterhin zu. Um die Versorgung zu sichern, möchte der Bundesrat deshalb die Gegenmassnahmen verschärfen. Unter anderem sollen die Pflichtlager um weitere lebenswichtige Arzneimittel erweitert werden. Bei gewissen für die Versorgung wichtigen Medikamenten soll ausserdem auf Preissenkungen verzichtet und im Bedarfsfall Importe erleichtert zugelassen werden. Hier wird geprüft, ob die Vergütung beziehungsweise Zulassung noch stärker an das Kriterium geknüpft werden kann, dass die Versorgung mit diesem Medikament gewährleistet ist. Um die Produktion solcher und vor allem lebenswichtiger Arzneimittel zu fördern, soll unter gewissen Bedingungen auch auf eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit verzichtet werden können.
Im Bereich der Eigenbeschaffung und Eigenherstellung soll der Bund Kapazitätsverträge mit Herstellern abschliessen können. Bei einer schweren Mangellage wird zudem die Eigenherstellung durch den Bund (Armeeapotheke) geprüft. Zudem soll der Bund für Beschaffungen von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten von der Ausschreibungspflicht der Welthandelsorganisation (WTO) entbunden werden können. Der Bundesrat hat dem Departement des Innern (EDI) das Mandat erteilt, eine Expert:innengruppe Versorgungssicherheit einzusetzen. Diese soll bis Ende 2025 zusätzliche Massnahmen zuhanden des Bundesrats erarbeiten, mit dem Ziel, die Versorgungsicherheit mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.
Und auch für zukünftige Pandemien wurden neue Vorgehensweisen definiert. Damit es nicht wie während der Corona-Pandemie zu Verzögerungen bei der Medikamentenbeschaffung kommt, wurden die Verantwortlichkeiten neu aufgeteilt. In Zukunft soll im Fall einer Pandemie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) «die Gesamtverantwortung für die Konkretisierung und Umsetzung der Vorbereitung zur Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern in einer Pandemie» innehaben. Dazu gehört zum Beispiel, für die Bedarfsplanung eine Liste mit jenen medizinischen Gütern zu führen, die die Schweiz in einer Pandemie braucht, sowie die Beschaffung dieser Güter und deren Auslieferung an Spitäler, Ärzt:innen und Apotheken klar zu regeln. Die Interessenvertretung der Pharmaindustrie, Interpharma, teilte in einem Statement auf Social Media mit, dass sie «begrüssen, dass der Bundesrat die Versorgungssicherheit mit Medikamenten stärken will» und sie bereit sind, «aktiv mitzuarbeiten». (red)
Quelle: Medienmitteilung des BAG
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