Arbeitgeber engagiert bei Wiedereingliederung psychisch Kranker
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Wie engagiert sind Arbeitgeber und Behandlungspersonen bei der Wiedereingliederung psychisch Kranker in den Arbeitsmarkt? Diese Frage wurde nun für eine Studie analysiert.
Bern. 147 Falldossiers der Invalidenversicherung (IV) analysierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für eine Studie zum Thema Wiedereingliederung psychisch Kranker in den Arbeitsmarkt. Das BSV ging dabei im Wesentlichen der Frage nach, wie engagiert Arbeitgeber und Behandlungspersonen beim Wiedereingliederungsprozess sind.
Das Ergebnis in Bezug auf die Arbeitgeber: Sie zeigten sich mehrheitlich engagiert, etwa 90 Prozent trugen alle Vorgaben mit, die zuvor in 59 Prozent der Fälle mit allen am Wiedereingliederungsprozess Beteiligten vereinbart worden waren, also mit der IV, den Behandlungspersonen und den Behandelten. In weiteren 20 Prozent der Fälle setzten die Arbeitgeber zumindest einige der vereinbarten Massnahmen um. Bei den Arbeitgebern bestand aber auch Unsicherheit. Sie gaben in den Befragungen für die Studie an, aus Angst vor einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Wiedereinsteiger zu vermeiden, Druck auf diese auszuüben und sie mit einfachen Tätigkeiten zu beauftragen. Trotz der Unsicherheit fragten 73 Prozent der Arbeitgeber nicht von sich aus nach Hilfe.
Die Behandlungspersonen zeigten sich laut der Studie mehrheitlich kooperativ: 83 Prozent meinten, dass Behandlung und Eingliederungsmassnahmen in bestimmten Fällen parallel verlaufen könnten, 66 Prozent wünschten sich dabei Absprachen unter den beteiligten Akteuren. Sie gaben aber auch an, dass es im Fall einiger Behandelter, die von den übrigen Akteuren für eine Wiedereingliederung vorgesehen waren, zu früh dafür war. (sst)
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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