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Ambulant vor stationär: Verlagerung schreitet voran

Das aktuelle Monitoring des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zeigt: Die angestrebte Stärkung des ambulanten Bereichs funktioniert, Massnahmen zur Verlagerung greifen.

Liebefeld. Um Behandlungen vom teureren stationären in den kostengünstigeren ambulanten Bereich zu verlagern, gibt es seit 2019 eine Reihe von medizinischen Eingriffen, wo die Krankenversicherung nur noch die ambulante Durchführung bezahlt. Laut der neuesten Erhebung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) scheint die Massnahme zu greifen. Zu den Leistungen zählen beispielsweise Kniearthroskopien oder Leistenbrüche. Die schweizweit gültige Liste umfasste 2019 sechs Gruppen von Eingriffen. Anfang 2023 wurde sie auf 18 Gruppen erweitert. Bei den neu aufgelisteten Eingriffsgruppen hat sich die stationäre Durchführung um drei Prozent (beispielsweise Handchirurgie) bis 38 Prozent (beispielsweise extrakorporale Stosswellenlithotripsie) reduziert. Da gewisse Kantone diese Eingriffe bereits früher auf ihre Listen aufgenommen hatten, fiel die Verlagerung im beobachteten Jahr 2023 insgesamt aber geringer aus als jene bei der Einführung der ursprünglichen Liste im Jahr 2019.

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