«Ambulant vor Stationär» dämpfte Kosten
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Bestimmte OPs werden nur noch vergütet, wenn sie nach dem Prinzip «Ambulant vor Stationär» (AvS) durchgeführt werden. Ein neuer Bericht zeigt nun, wie sich AvS auf die Kosten auswirkt.
Neuenburg. Es gilt seit 2019 und betrifft 18 Gruppen von chirurgischen Eingriffen: das Prinzip «Ambulant vor Stationär» (AvS). Es bedeutet, dass bestimmte OPs nur noch von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) vergütet werden, wenn sie ambulant durchgeführt werden und nicht stationär, ausser es gibt medizinische Gründe dafür, dass die OP nur mit stationärem Aufenthalt von Patient:innen durchgeführt werden kann.
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) mit Sitz in Neuenburg hat nun erhoben, wie viele der Eingriffe, die 2018 noch stationär abliefen, ab 2019 ambulant durchgeführt wurden, und wie sich das auf die Kosten auswirkte. Das Ergebnis zeigt sich in einem neuen Bericht: Fast ein Drittel der früher stationären Eingriffe wurde in die Ambulanzen der Spitäler verlagert. Während die Kosten im ambulanten Bereich durch die höheren Fallzahlen stiegen, sanken die Gesamtkosten, und zwar um das Zwei- bis Achtfache, da ein ambulanter Eingriff zwei- bis achtmal weniger kostet als ein stationärer Eingriff.
Die Palette der nun meist ambulant durchgeführten OPs reicht von Katarakt-OPs und verschiedenen fuss- und handchirurgischen Eingriffen über Implantationen von Herzschrittmachern und Krampfadern-OPs bis hin zu Hämorrhoiden-OPs, Eingriffen am Uterus sowie Mandel- und Polypenentfernungen. (sst)
Quelle: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
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