Ambulant vor stationär in den Kantonen
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Wie weit die Kantone damit sind, chirurgische Eingriffe vom stationären Bereich in den ambulanten zu verlagern, zeigt ein aktueller Bericht.
Neuenburg. Immer noch erfolgen hierzulande vier von fünf chirurgischen Eingriffen mit stationärem Aufenthalt der Patienten. Doch schon seit 2015 werden die Operationen vermehrt vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert. Damals wurde eine Liste mit OPs eingeführt, die ambulant durchzuführen sind. 2023 wurde sie auf 18 Eingriffe erweitert. Nun hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) für einen Bericht analysiert, wie es um die Dynamik von «ambulant vor stationär» in den 26 Kantonen bestellt ist.
Das Ergebnis: Zwischen 2015 und 2023 kam es schweizweit wie geplant zu einer Abnahme der stationären Leistungserbringung, und zwar um 48,4 Prozent. Die Zahl der ambulant durchgeführten Eingriffe ist dafür in allen Kantonen angestiegen und liegt nun schweizweit bei 58 Prozent aller Eingriffe. Nur in den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen, Bern, Tessin, Appenzell und Innerrhoden liegt der Anteil ambulanter OPs unter 50 Prozent.
In zehn Kantonen liegt die ambulante Leistungserbringung nun über dem schweizerischen Durchschnitt und die stationäre unter dem Durchschnitt, neuerdings auch in Genf. Bei neun Kantonen ist es genau umgekehrt. Dort wurden unterdurchschnittlich viele OPs ambulant durchgeführt und überdurchschnittlich viele stationär. Neu in dieser Gruppe sind die Kantone Thurgau, Schaffhausen und Schwyz.
TARDOC mit besseren Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen und Dokumentation, der mit 1. Januar 2026 in Kraft tritt, könnte sich laut den Berichterstellern Obsan weiter positiv auf die Verlagerung auswirken. (sst)
Service: Hier finden Sie den gesamten Bericht: Obsan Bulletin 03/2025
Quelle: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
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