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Ab sofort: Gebrauchsanweisungen in elektronischer Form

Swissmedic übernimmt umgehend die neuen EU-Vorgaben zur elektronischen Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte.

Bern. Mit Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1234 gelten erweiterte Regelungen zur Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen in elektronischer Form. Swissmedic gab nun bekannt, diese Vorgaben umgehend zu berücksichtigen. Damit dürfen auch in der Schweiz Gebrauchsanweisungen, die für Fachanwender bestimmt sind, künftig in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

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