Grundversicherung übernimmt DXA für Epilepsiebetroffene
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Ältere anfallssuppressive Medikamente erhöhen als bekannte Nebenwirkung das Osteoporoserisiko. Dank der Initiative der Epilepsie-Liga übernehmen die Schweizer Krankenkassen künftig die nötige Knochendensitometrie.
Enzyminduzierende anfallssuppressive Medikamente, über Jahre eingenommen, können die Knochendichte verringern und damit zu Osteoporose führen – das belegen zahlreiche Studien. Zur Prävention oder frühzeitigen Diagnose von Osteoporose im noch behandelbaren Stadium ist gemäss Literatur bei Patient:innen unter langjähriger Einnahme relevanter anfallssupprimierender Medikamente (Antikonvulsiva) die Durchführung einer Knochendichtemessung (DXA) indiziert. Als pragmatischen Richtwert empfiehlt die Schweizerische Epilepsie-Liga eine DXA ab dem Alter von 50 Jahren bei mindestens 10-jähriger Einnahme und eine Wiederholung je nach Ergebnis alle 2–5 Jahre.
Expert:innen betonen den Stellenwert der DXA
Dank der Initiative der Epilepsie-Liga führt Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nun ab dem 1. Juli 2023 explizit im Abschnitt 9.1 auf, dass die Grundversicherung bei einer Therapie mit Antikonvulsiva die Kosten für eine Knochendensitometrie mit Doppelenergie-Röntgen-Absorptiometrie (DEXA oder DXA) übernimmt.
«Ärzt:innen, die solche Betroffenen hausärztlich, neurologisch, orthopädisch oder osteologisch betreuen, sollten unbedingt klären, wann Knochendensitometrien sinnvoll sind», sagt PD Dr. med. Markus Gschwind, leitender Neurologe am Kantonsspital Aarau, auf dessen Initiative die Eingabe zurückgeht. «Nur so können Frakturen frühzeitig vermieden werden.»
Die Präsidentin der Epilepsie-Liga, Prof. Dr. med. Barbara Tettenborn, fügt hinzu: «Mithilfe der DXA kann die aufwendige und für die Patienten auch riskante Therapieumstellung hin zu einem nicht Osteoporose-induzierenden Medikament zum richtigen Zeitpunkt angegangen werden − sofern sie überhaupt nötig ist. Dies dient nicht zuletzt der Kostendämpfung.»
Quelle:
Medienmitteilung der Epilepsie-Liga vom August 2023
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